FAQ - wichtige Fragen rund um die Physiotherapie

 

Was gehört zur Physiotherapie?

Die Physiotherapie umfasst viele unterschiedliche Therapiebereiche. Sie wird in erster Linie zur Behandlung und Vorbeugung von Verletzungen, Erkrankungen oder diverser Beschwerden eingesetzt.

 

Folgende Therapien zählen zur Physiotherapie:

  • Manuelle Therapie

  • Krankengymnastik nach Bobath für Kinder und Erwachsene

  • Manuelle Lymphdrainage

  • Krankengymnastik

  • Massagen

  • Physikalische Maßnahmen wie Elektrotherapie oder Wärmetherapie

 

Was bedeutet Manuelle Therapie?

Mit speziellen Griffen und Techniken lindern PhysiotherapeutInnen, die in manueller Therapie ausgebildet sind, Schmerzen und funktionelle Störungen des Bewegungsapparates. Sie mobilisieren blockierte und eingeschränkte Gelenke und behandeln die Muskulatur, die Muskelansätze und das Bindegewebe.

Reflektorische Verspannungen lösen sich, das Gewebe wird besser durchblutet. Der Behandlungsplan basiert auf einer Analyse der Gelenkmechanik, Muskelfunktionen und Verkettungen aller Bewegungen. Im Vordergrund stehen auch aktive Übungen des Patienten. Ziel ist, das alle Gelenke, Muskeln und Nerven wieder optimal zusammenspielen. Manuelle Therapie wird auf ärztliche Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

 

Wie viele Behandlungen bekomme ich verschrieben?

Da Physiotherapie zu den sogenannten Heilmitteln gehört, wird Ihr Arzt den möglichen Therapieumfang mit Ihnen gemeinsam besprechen und festlegen.

 

Muss ich etwas mitbringen?

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)

  • Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)

  • relevante Dokumente, wie z.B. Befunde, OP-Berichte, Röntgen- oder MRT-Befunde

  • zu jeder Behandlung ein frisches Badehandtuch oder Bettlaken (80 x 140 cm oder größer)

  • Anamnesebogen >> auf unserer Homepage herunterzuladen und bereits vor Ihrem Termin bei uns auszufüllen …..

 

Welche Kleidung sollte ich während der Physiotherapie tragen?

Wählen Sie am besten bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können und wohlfühlen. Rechnen Sie damit, dass die zu behandelnde Körperregion freigemacht werden sollte. Es eignen sich daher zum Beispiel kurze Hosen für eine Kniebehandlung, oder ein Trägershirt bei Schulterproblemen.

 

Was erwartet mich beim ersten Therapiebesuch?

Zunächst widmen wir uns Ihrer Krankengeschichte sowie dem Erfassen der ärztlichen Verordnung mit der Diagnose. Das bedeutet, dass wir Sie zu Ihren Beschwerden, Ihrer Familiensituation, zu Ihrem Freizeitverhalten und Ihrem Beruf erfragen. Auf diese Weise bekommen wir auch einen Eindruck davon, wie die Beschwerden Ihren Alltag beeinflussen und was Sie sich erhoffen. Bei Ihrem ersten Therapiebesuch kümmern wir uns auch um die Analyse des Problembereichs, führen erste Tests und Behandlungen durch.

 

Wie lange dauert eine Behandlung?

Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca. 20 - 25 Minuten. Wieviel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.

 

Verordnung für Physiotherapie – Was muss ich zuzahlen?

In der Regel ist es so, dass ein geringer Teil der Kosten für physiotherapeutische Behandlungen von den gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden muss. Hierfür muss der Patient volljährig sein und über keine entsprechende Zuzahlungsbefreiung verfügen.

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

10,00 Euro pro Verordnung    + 10% des gesamten Behandlungspreises                           

Beispiel: 6 x Manuelle Therapie, 6 x Wärmetherapie (Fango) = Zuzahlung: 37,36 Euro (Stand 09/23)

 

Kann ich auch ohne ärztliche Verordnung zur Physiotherapie gehen?

Egal ob eine Sportverletzung vorliegt, Rückenschmerzen oder ein Bandscheibenvorfall. Der Arzt stellt in den meisten Fällen ein Rezept für die Physiotherapie aus. Ziel einer jeden Behandlung ist es, die Funktions- und Bewegungsfähigkeit des Körpers wieder herzustellen und vorhandene Schmerzen zu lindern. Die Physiotherapie fällt unter die Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungen werden jedoch nicht vollständig von den Kassen bezahlt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Patient einen Anteil der Kosten selbst tragen muss.

 

Es ist aber auch möglich, ohne ärztliche Verordnung, physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler einen Termin zur Behandlung vereinbaren.
Zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie >>

 

Wie sind die Preise für privatversicherte Patienten bzw. Selbstzahler?

Privatversicherte Patienten, bzw. Selbstzahler, die unsere Therapien in Anspruch nehmen möchten, können sich an unseren Honorarverträgen/ Preisliste >> orientieren. Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie auch bequem hier vor Ort mit ec-Karte zahlen können.

 

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

Gesetzlich Versicherte Patienten sollen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen, bei Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) bereits nach 7 Tagen und Verordnungen von der Bundeswehr innerhalb von 3 Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.

Bei Verordnungen privatversicherter Patienten gibt es keine Einschränkungen.

 

Kann ich mir meinen Therapeuten aussuchen?

Ja. Voraussetzung ist, dass die fachliche Qualifikation zu der der ärztliche Verordnung passt.

 

Ich kann meinen Physiotherapie-Termin nicht einhalten – Was kann ich tun?

Wer von uns kennt es nicht? Die Zeit rast nur so dahin und unser Terminkalender quillt über. Jedem von uns ist es sicherlich schon passiert, dass ein Termin nicht eingehalten werden konnte.

In der Regel sollten Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Natürlich kann immer auch mal spontan etwas dazwischenkommen. Können Sie einen Termin zur Behandlung nicht einhalten, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig und so zeitnah wie möglich telefonisch unter 0331 – 96 79 495 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ab.

Therapien, die nicht vorher abgesagt werden, müssen wir Ihnen leider mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 20,00 Euro in Rechnung stellen.

 

Kann ich die Physiotherapie-Behandlung unterbrechen?

Es kommt immer wieder vor, dass Verordnungen für Physiotherapie von den Krankenkassen nicht akzeptiert werden, weil die Behandlung entweder zu spät begonnen hat oder zu lange unterbrochen wurde. Für physiotherapeutische Behandlungen gelten bestimmte Fristen. Diese sind in den Rahmenverträgen zwischen den Verbänden und den Krankenkassen geregelt.

Allgemein gilt, dass Sie eine physiotherapeutische Behandlung ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage unterbrechen können. Es wird hier aber geraten, spätestens am 14. Tag die Behandlung wieder aufzunehmen, da es bereits ab dem 15. Tag zu Problemen mit der Krankenkasse kommen kann.


Gründe, bei denen eine längere Unterbrechung möglich ist, können sein:

  • Urlaubsbedingte Abwesenheit Ihres Therapeuten oder von Ihnen selbst.

  • Die Unterbrechung ist therapeutisch indiziert und mit Ihrem Arzt abgestimmt.

  • Sie oder Ihr Therapeut sind erkrankt und eine Behandlung kann deshalb nicht durchgeführt werden.

  • Bitte sprechen Sie uns an, falls Sie Ihre Behandlung unterbrechen müssen.

 

Blieb Ihre Frage offen?

Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular >>. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu klären.

 

Ihr Team der
Praxis für Physiotherapie und Osteopathie Eichler

Luisenplatz 1 (Ärztehaus) · 14471 Potsdam

Tel.: 0331 9679495

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